MyJEM Forum

Finde Antworten, stell Fragen und verbinde Dich mit anderen Upskilling-Enthusiast:innen

Home Forum Jura §§§ (materielles & prozessuales Recht) Zivilrecht Bereicherungsrecht – Ausnahmen Vorrang der LK

  • Bereicherungsrecht – Ausnahmen Vorrang der LK

    Posted by Nicola Reichel on 14. Juni 2023 at 11:24

    Hallo zusammen,

    Anlässlich der Klausur von Montag hab ich recherchiert, welche weiteren Ausnahmen es vom Vorrang der Leistungskondiktion gibt. “5. Zessionsfälle” versteh ich allerdings nicht. Meinen die, dass A nun von B diese 1000€ herausverlangen können soll? Das wäre doch eher übers Eck, wenn A das von B verlangen kann (obwohl das Geld doch tatsächlich bei C ist) und B sich das von C holt??

    Ich bin sehr verwirrt 😬 🥲

    Freue mich über Hilfe 🙏

    (Vielleicht können wir das Schema einfach kurz runterprüfen)

    https://www.lecturio.de/magazin/leistungskondiktion-ausnahmen/

    • This discussion was modified 3 months, 1 week aktiv. by  Nicola Reichel.
    • This discussion was modified 3 months, 1 week aktiv. by  Nicola Reichel.
    MyJEM replied 3 months, 1 week aktiv. 2 Members · 5 Replies
  • 5 Replies
  • MyJEM

    Administrator
    14. Juni 2023 at 11:46

    Hier durch meinen Beispielsfall erläutert 🤓

    4:01

    Forum Antwort BerR Vorrang LK Forderungszession

    4:01

    • This reply was modified 3 months, 1 week aktiv. by  MyJEM.
    • Nicola Reichel

      Mitglied
      14. Juni 2023 at 11:53

      Vielen Dank schon mal!

      Aber was hat A denn erlangt?

      • MyJEM

        Administrator
        14. Juni 2023 at 12:14

        Den Geldbetrag -> Eigentum und Besitz. Hintergrund ist, dass die Leistung hier anders zugeordnet wird (auch wenn in Realität dort kein Geld angekommen ist). Hier noch ein guter Beispielsfall: http://www.juratelegramm.de/faelle/privatrecht/BGH_NJW_2005_1369.htm

        • This reply was modified 3 months, 1 week aktiv. by  MyJEM.
        • This reply was modified 3 months, 1 week aktiv. by  MyJEM.
        • Nicola Reichel

          Mitglied
          14. Juni 2023 at 12:35

          Alles klar, das heißt, das ganze Problem stellt sich nur, wenn der Zedent insolvent wird oder?

          • This reply was modified 3 months, 1 week aktiv. by  Nicola Reichel.
          • MyJEM

            Administrator
            14. Juni 2023 at 12:39

            Nein schon vorher, denn du sollst das Risiko überhaupt nicht tragen und dich sofort an deinen vermeintlichen Vertragspartner wenden.